Information für Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Arbeitgeber

BAV ArbeitgeberDie wesentlichen Informationen für die Arbeitgeberberatung zur betrieblichen Altersversorgung berühren viele wesentliche Bereiche im Betrieb.

Die einzelnen Bereiche der Finanzwirtschaft, das Risikomanagement, die Personalwirtschaft, die Vergütungspolitik, Neueinstellungs- und Pensionierungspolitik, der Mitarbeiterinformation und der Bestandsverwaltung müssen berücksichtigt werden.

Unser bewährtes BAV System befriedigt bestmöglich alle 3 Personenebenen in Ihrem Betrieb ohne die Bilanz zu berühren.

bAV LösungenDie betriebliche Altersversorgung erfordert konzeptionelle BAV Lösungen oder Teillösungen.

Komplexe Fragestellungen...
  • Wie gestalten Sie Ihre BAV für Ihre langfristige Unternehmens Entwicklung?
  • Wie beurteilen Sie wirtschaftliche und biometrische Risiken zur BAV?
  • Wie werden Sie finanzielle, personelle und organisatorische Aufgaben in den Betrieb einbinden?

...müssen gelöst werden!

 

Sparvorteil durch BAV...

Natürlich sind mit der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgungen jährliche Einsparungen der Personalkosten pro

Aspekte betriebliche Altersversorgung
Mitarbeiter in Höhe von ca. 500 Euro möglich.
Vorausgesetzt die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung im Betrieb sind richtig gestellt. Bereits vorgenommene Gesetzesänderungen erleichtern den weiteren Ausbau der BAV im eigenen Betrieb.
 
Einführung bAV im Betrieb sinnvollGerade deshalb ist die Einführung einer BAV Lösung oder Teillösung im Betrieb sinnvoll.
 

 Bindung von Mitarbeitern

Durch die BAV im Unternehmen können Sie wichtige Mitarbeiter an Ihr Unternehmen binden. Sie räumen Ihren Mitarbeiter erhebliche Vorteile ein, die einen Arbeitsplatzwechsel schwer fallen lassen.
Damit ist es Ihnen möglich gute Facharbeiter an sich zu binden.

Positive Rahmenbedingungen...

Die Gesetzgebung hat die Weichen in die richtige Richtung gestellt, aber auch die Informationspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer verschärft. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber hat seine Arbeitnehmer über deren Möglichkeiten zur betrieblichen Altersversorgung ausreichend aufzuklären! Aber auch die schrittweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 stellt jeden Betrieb vor neue Herausforderungen.

Notwendiges Fachwissen...

Die Implementierung der betrieblichen Altersversorgung erfordert ein breites Spektrum an Fachwissen und unterschiedlichen Produkten. Die Berechnung der bilanziellen Auswirkung und ein vorausschauendes Risikomanagement gehören ebenfalls dazu. Schon viele Unternehmen haben sich unserem Fachwissen anvertraut.

Die Komplexität dieses Themas wird allerdings häufig unterschätzt. Insbesondere die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, erfordert eine umfassende Information und Beratung der Arbeitnehmer, um mögliche Haftungsansprüche von vornherein zu minimieren.
 

BAV Lösung

 

Wer darf eine rechtliche BAV Beratung durchführen?

Bisher schien es diese Frage gar nicht zu geben. Schließlich haben seit Jahrzehnten Versicherungsmakler Unternehmen und deren Mitarbeiter zur betrieblichen Altersversorgung beraten und Versicherungsprodukte abgeschlossen.
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