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Eine neue Steuerkombination

Was bedeutet Faktorverfahren?

Seit 2010 können verheiratete Arbeitnehmer die Steuerklassenkombination VI/VI mit Faktor wählen, statt wie vorher III/V.
 
Damit kann jeder Ehegatte die steuerentlastenden Möglichkeiten, wie die Nutzung des Grundfreibetrags, bei dem eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigen. 
Beim Faktor 0 wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingsverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. 
 
Wählen Sie jetzt die bessere Steuerkombination für sich. Das Faktorverfahren hat auch Auswirkungen auf Ihre betriebliche Altersversorgung.
 
Ein Urteil des EuGH
Demnach unterliegen Verträge der betrieblichen Altersvorsorge bei Kommunen dem Vergaberecht.
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