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Die gesetzliche Rentenkasse

Müssen Handwerker in die Rentenkasse zahlen?

Selbständige Handwerker die in der Handwerksrolle eingetragen sind, müssen in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.
Nach 18 Jahren haben selbständige Handwerker die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Bis dahin müssen sie in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.
Für selbständige Handwerker ohne Meisterbrief besteht die Versicherungspflicht zur Rentenkasse nicht.
 
Hinsichtlich des Beitrags, können sie zwischen einem Regelbeitrag (anfangs auch halben Regelbeitrag) oder einem einkommensgerechten Beitrag wählen.
Einen Wechsel können sie monatlich vornehmen, aber nicht rückwirkend. Die Höhe des Beitrags können sie aus dieser Tabelle entnehmen.
 

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