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Muss ich meine Betriebsrente versteuern? PDF Drucken E-Mail
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Besteuerung der Betriebsrenten

Muss ich meine Betriebsrente auch versteuern?

Im Rentenalter müssen Sie Ihre Betriebsrente versteuern.
Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung die ab dem 01.01.2002 steuerfrei angespart wurden, müssen im Rentenalter mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dieser Steuersatz ist in den meisten Fällen geringer als im Arbeitsleben.
Beiträge, die durch Entgeltumwandlung bis zum 31.12.2001 gezahlt wurden, müssen mit dem Ertragsanteil versteuert werden.
Dem Fiskus wird die Höhe der Betriebsrente automatisch mitgeteilt. Deshalb sollten Sie Ihre Betriebsrente unbedingt in der Einkommenssteuererklärung angeben. Auch die gesetzlichen Renten, Riester Renten, Rürup Renten und privaten Renten- oder Lebensversicherungen unterliegen der Steuerpflicht. 
Eine Steuerfreiheit besteht nur wenn Sie nicht über den aktuellen Freibetrag liegen.
 

Insolvenzschutz der BAV wieder im Vordergrund

Die Finanzkrise hat spuren hinterlassen. Nicht jede Firma hat diese Krise überlebt und musste das Geschäft schließen.
Umso wichtiger für die Mitarbeiter zu wissen, ob die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung geschützt sind.
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