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Drei Zusagearten nach dem BetriebsrentengesetzZusagearten der BAVKlassische LeistungszusagenDer Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eine konkrete Leistung in Form der Zahlung einer Altersrente mit ggf. biometrischen Risiken (Hinterbliebenenversorgung oder Invalidität) verbindlich zu.
Hier übernimmt der Arbeitgeber erhebliche Risiken der Ausfinanzierung.
Ist schon während der Zusage die genaue Berechnung des Rentenbarwertes erforderlich, muss der Arbeitgeber Variablen wie der steigenden Lebenserwartung, Zins- und Kursschwankungen am Kapitalmarkt, Fluktuation der Arbeitnehmer und Versicherungsrisiken mit einbeziehen. Das gesamte finanzielle Risiko trägt der Arbeitgeber.
Beitragsorientierte LeistungszusageHier verpflichtet sich der Arbeitgeber, bestimmte Beiträge des Gehalts in eine Anwartschaft auf Alters-, Invalidität, - oder Hinterbliebenenversorgung zur betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Die höhe ergibt sich aus der versicherungsmathematischen Kalkulation.
Dabei wird eine Mindestverzinsung der Beiträge gewährleistet. Der Zins liegt zwischen 0% und 6%. Bei Neuzusagen liegt der Zins derzeit bei 2,25%
Beitragszusage mit MindestleistungEs handelt sich um Rentenpläne, bei denen sich der Arbeitgeber im Versorgungsfall fest zugesagte bzw. garantierte Leistung auf den Werterhalt der eingezahlten Beiträge beschränkt.
Die Beiträge fließen an externe Versorgungseinrichtungen (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung).
Damit verfügt der Arbeitgeber über eine hohe Kontrolle der Betriebsrenten und vermeidet hohe Risiken. Die Kapitalleistung mit ggf. Renditen der Vorsorgeeinrichtungen werden im Rentenalter an die Versicherten mittelbar ausgezahlt.
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