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BAV für 400 Euro Jobs? PDF Drucken E-Mail
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Montag, 05. Mai 2008 um 12:55

 

Dennoch könnte ein Mini-Jobber die betriebliche Altersversorgung für sich nutzen, um sein Versorgungsniveau im Rentenalter zu verbessern.

Der Arbeitgeber muss seit 1. Juli 2006 Pauschalabgaben in Höhe von max.

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des gezahlten Geldes an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft abführen.

Betriebliche Altersversorgung für Mini-Jobber (§ 3 Nr. 63 EStG)

Beiträge an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Bei Vorliegen eines ersten Dienstverhältnisses führen also monatliche Beiträge von derzeit 212 Euro nicht zu einer Erhöhung des für die 400,- Euro Grenze maßgeblichen Arbeitslohns. Auch die Nutzung des zusätzlichen Förderbetrages von monatlich 150,- Euro ist möglich. Der Aufstockungsbetrag unterliegt allerdings der Sozialversicherungspflicht.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Besondere Vorteile ergeben sich für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei einer Erhöhung der monatlichen Arbeitszeit gegen Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung. Hier stellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mehr Arbeitszeit zur Verfügung. Diese erhöhte Arbeitskapazität, sowie der damit verbundene Produktivitätsgewinn kommen dem Unternehmen uneingeschränkt zugute. Es erfolgt keine weitere Belastung mit Lohnnebenkosten.

Der Arbeitnehmer profitiert von einem starken Versorgungskonzept und kann mit monatlichen Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung sein Rentenniveau steigern.

 
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