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Wer darf eine rechtliche BAV Beratung durchführen? PDF Drucken E-Mail
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Mittwoch, 04. August 2010 um 10:22

Jetzt beruft sich das BRBZ (Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten) darauf, dass nur zertifizierte Rentenberater im Bereich der betrieblichen Altersversorgung beraten dürfen. Somit klagt der Verband gegen Mercer Deutschland.

Aber auch mit der Rentenberatung gibt es Konflikte. Denn erstens darf ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater keinen Rechtsrat gegenüber Dritte erteilen. Zweitens führt die kaufmännische Akquisition zum Entzug der Zulassung. Drittens führt diese Rentenberatung den Akteur direkt in die private Haftung und den Arbeitgeber auch.

Die Rechtsberater berufen sich jedenfalls auf die Regelung der Rechtsanwälte nach (§7 Nummer 8 BRAO) und ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH), wonach Rechtsanwälte nicht gleichzeitig als Versicherungsmakler tätig sein dürfen (BGH Beschluss vom 13.10.2003).
 
Der Versicherungsmakler sollte sich in der Beratung auf den Kern seiner Versicherungsprodukte beschränken. Für alle Fragen darüber hinaus, sollte der Arbeitgeber jemanden für die Rechts- und Steuerberatung mit einer dafür gültigen Zulassung hinzuziehen.
 
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