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BAV unterliegt bei Kommunen dem Vergaberecht PDF Drucken E-Mail
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Freitag, 13. August 2010 um 12:59
Betriebliche Altersversorgung bei Kommunen
Wurde in der Vergangenheit die betriebliche Altersversorgung z.B. für Krankenhäuser einfach von der Kommune entschieden, darf es dies in Zukunft derart nicht mehr tun.
Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge bei kommunalen Behörden und Betrieben unterfallen dem Vergaberecht und sind unter Umständen europaweit auszuschreiben.
Das entschied der EuGH in seinem Urteil am 15. Juli 2010 (Az.: C 271/08).

Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass bei kommunalen Behörden mit vielen Mitarbeitern, die Versicherungsprämien die europarechtlich festgesetzten Schwellenwerte für Dienstleistungsaufträge in Höhe von 193.000 Euro überschritten, was eine europaweite Ausschreibungspflicht nach sich ziehe.
 
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Eine Studie hat gezeigt, dass in Deutschland die eigenen vier Wände und die betriebliche Altersvorsorge am beliebtesten sind.
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