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Betriebliche Altersversorgung bleibt auch nach 2008 sozialversicherungsfrei! PDF Drucken E-Mail
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Mittwoch, 30. April 2008 um 14:36
Der Vorteil der Sozialversicherungsfreiheit bleibt, wie im letzten Jahr entschieden, voll erhalten. Die zur betrieblichen Altersversorgung geleisteten Beiträge bleiben bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze voll sozialversicherungsfrei.

 

Somit rechnet sich auch nach 2008 die BAV weiterhin sehr gut.

 

 

 

Wer darf eine rechtliche BAV Beratung durchführen?

Bisher schien es diese Frage gar nicht zu geben. Schließlich haben seit Jahrzehnten Versicherungsmakler Unternehmen und deren Mitarbeiter zur betrieblichen Altersversorgung beraten und Versicherungsprodukte abgeschlossen.
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