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Mittwoch, 30. April 2008 um 15:38

 

Zahnarzt- und Tierarzthelfer erhalten diese Regelung, allerdings bisher nur in einigen Bundesländern, wie in Hamburg oder Hessen. Der neue Tarifvertrag legt den Grundstein für eine bessere Alterssicherung der Beschäftigten in den Einrichtungen der ambulanten Versorgung. Tätige im Bundesgebiet der ambulanten Versorgung erhalten zur BAV einen Arbeitgeberbeitrag.

 

 

Insolvenzschutz der BAV wieder im Vordergrund

Die Finanzkrise hat spuren hinterlassen. Nicht jede Firma hat diese Krise überlebt und musste das Geschäft schließen.
Umso wichtiger für die Mitarbeiter zu wissen, ob die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung geschützt sind.
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