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Pflicht zur Entgeltumwandlung? PDF Drucken E-Mail
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Montag, 05. Mai 2008 um 12:55

 

So kann der einzelne Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen, dass er auf künftiges Entgelt verzichtet und für ihn eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird.

Besteht aber generell die Rechtspflicht seitens des Arbeitgebers zur Bereitstellung einer Entgeltumwandlung?

Tatsächlich ist diese Frage in der Rechtssprechung noch völlig offen. Bisher ging es nur darum, dass der Arbeitnehmer auch faire Rahmenbedingungen erhält, wenn er seinen Anspruch geltend macht. Hier hat der Arbeitgeber seiner

Fürsorgepflicht
nachzukommen und die Interessen seiner Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Das Entscheidungsrecht des Arbeitgebers bleibt dabei unangetastet, den Versorgungsträger und den entsprechenden Durchführungsweg zu wählen. Allerdings hat der Arbeitnehmer auf seinen Wunsch hin, das Recht eine betriebliche Altersversorgung innerhalb eines Tages abzuschliessen. Das bedeutet für jede Firma eine passende BAV Lösung in der Schublade zu haben. Daraus ergibt sich wieder eine Informationspflicht seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer über sein gewähltes BAV Produkt.

 

 

 

Wer darf eine rechtliche BAV Beratung durchführen?

Bisher schien es diese Frage gar nicht zu geben. Schließlich haben seit Jahrzehnten Versicherungsmakler Unternehmen und deren Mitarbeiter zur betrieblichen Altersversorgung beraten und Versicherungsprodukte abgeschlossen.
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