Referenzen

Tarifliche Zusatzrente für das Baugewerbe

TZR Baugewerbe

Tarifliche Zusatzrente Baugewerbe

Das BAV.HAUS hat sich seit vielen Jahren auf das Baugewerbe spezialisiert. Die Umsetzung der tariflichen Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Das BAV.HAUS hat hier ein spezielles und bewährtes Beratungssystem entwickelt. Durch dieses System werden auch die gewerblichen Mitarbeiter erreicht. Unser Erfolg spiegelt sich in den vielen Bau-Referenzen und durch eine hohe Teilnahmequote an der tariflichen Zusatzrente wieder. Des Weiteren schaffen wir, mit unserem auf Baulohn spezialisierten Service-Center, eine maximale Entlastung in der Personalabteilung und Lohnbuchhaltung.
 

Optimaler Ablauf...

Die Einführung der tariflichen Zusatzrente erfolgt durch unser bewährtes System ohne den Betriebsablauf nennenswert zu stören und gibt Ihnen die Gewissheit, dass die TZR vollständig in Ihrem Betrieb installiert wird.
 

Verständliche Beratung...

Ein komplexes Thema einfach erklären. Die klare und leicht verständliche BAV Beratung unserer geschulten Betriebsrenten-Berater spiegelt sich in der hohen Teilnahmequote von über 80% wieder und zeigt sich des Weiteren in der hohen Zufriedenheit der Arbeitnehmer. Während der Beratung erhält jeder Arbeitnehmer seine persönliche Berechnung zur tariflichen Zusatzrente und kann seine für sich wichtigen Fragen stellen. Selbstverständlich stehen unsere Berater den Arbeitnehmern auch nach der Einführung der tariflichen Zusatzrente jederzeit zur Verfügung.
 

Mobile Beratung…

Für uns ist kein Weg zu weit, kein Ort unmöglich! Wir kommen mit unserem Büro zu Ihnen, in ganz Deutschland oder auch im Ausland. Von uns erhält jeder einzelne Arbeitnehmer seine ausführliche Beratung zur tariflichen Zusatzrente.
 

BAV Lösung

 

Insolvenzschutz der BAV wieder im Vordergrund

Die Finanzkrise hat spuren hinterlassen. Nicht jede Firma hat diese Krise überlebt und musste das Geschäft schließen.
Umso wichtiger für die Mitarbeiter zu wissen, ob die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung geschützt sind.
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